Vortrag Enrico Seewald „Die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen und die Errichtung der japanischen Mission in Berlin“

Der preußisch-japanische Vertrag vom 24. Januar 1861 bestimmte die Herstellung diplomatischer und konsularischer Beziehungen. Hisanobou Sameshima, der japanischer Gesandte in Paris, wurde zusätzlich 1870 als Geschäftsträger und 1872 als Minister-Resident in Berlin akkreditiert. Seine Beglaubigung als Gesandter zwei Jahre später scheiterte aber an seiner schlechten Gesundheit. Deshalb akkreditierte sich am 16. Dezember 1874 Shuzo Aoki als erster japanischer Gesandter in Deutschland. Der Arztsohn hatte seit 1870 als dritter japanischer Student an der Berliner Universität studiert. Die Verbindung mit dem pommerschen Edelfräulein Elisabeth von Rhade war wohl die erste Ehe, die zwischen einem Japaner und einer Deutschen geschlossen wurde. Auf Gesandtenposten in Berlin war Aoki von 1874 bis 1886 und von 1892 bis 1897. Er diente seinem Land auch als Außenminister und als Botschafter in den USA. Nach seinem Tod am 17. Februar 1914 in Tokio schrieb die Norddeutsche Allgemeine Zeitung, die Trauer über sein Hinscheiden gelte „nicht nur dem verdienten Staatsmanne, sondern auch dem bewährten Freunde Deutschlands.“ Seine Witwe kehrte in die Heimat zurück und starb am 5. April 1931 in München. Ihre Tochter Hanna war mit dem deutschen Diplomaten Alexander Hatzfeldt verheiratet.

Der Vortrag umfasst die Aufnahme der bilateralen diplomatischen Beziehungen und die Errichtung der ersten japanischen Mission in Deutschland sowie die Biografie des ersten Gesandten Shuzo Aoki und seiner Familie. Illustriert wird der Vortrag von Herrn Enrico Seewald mit Fotos der Familie Aoki und der japanischen Gesandtschaftsquartiere bis 1936.

Der Diplom-Politologe Enrico Seewald ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Freien Universität Berlin und seit mehr als 20 Jahren mit der Erforschung der deutschen Diplomatie befasst. Er hat zusammen mit Dr. Bernd Fischer und Matthias Dornfeldt mehrere Studien zur Diplomatie-Geschichte vorgelegt.

Eine namentliche Anmeldung aller Teilnehmer ist notwendig.

Die Veranstaltung wird von der Senatskanzlei Berlin unterstützt.

Am Einlass zeigen Sie bitte vor:
– einen Nachweis über einen negativen TEST (nicht älter als 24 h)
– oder einen Nachweis über Ihre IMPFUNG (vollständig, min. 2 Wochen her)
– oder  einen Nachweis über Ihre GENESUNG (min. 28 Tage max. 6 Monate)

 

Buchungen

Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.